Diese Mängelbeseitigung bekommen Sie dann von uns schriftlich bescheinigt.
Grundsätzlich dürfen nur Fachbetriebe nach WHG Tätigkeiten an Heizölverbraucheranlagen ab einem Lagervolumen von 10.000 Litern ausführen. In manchen Bundesländern liegt die Grenze bei 1.000
Litern (siehe Prüfpflichten für Öllagerungen nach VAwS). Dies bezieht sich auf Einbau, Aufstellung, Instandhaltung, Instandsetzung und Reinigung.